Dabei ist es mittlerweile aber tatsächlich schon Gang und Gebe, dass sämtliche Funktionen der Homepage auch in der mobilen App zur Verfügung stehen. Nachdem der Firmensitz in Erfahrung gebracht wurde, sollte darauf geachtet werden, ob auch eine offizielle Lizenz für das Anbieten von Glückspiele in einem Rahmen der Privatlotterie vorhanden ist.